Rubrik: Pharma-Markt
(Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 1148 (2015))
Käser B
Biosimilars – Anspruch und Wirklichkeit aus Sicht einer Krankenkasse / Käser • Biosimilars · Käser B · AOK Niedersachsen, Hannover
Biosimilars sind Nachahmerprodukte von biopharmazeutisch hergestellten Arzneimitteln, nach deren Patentablauf. Anders als bei Generika, die chemisch-synthetisch hergestellt werden, weisen Biopharmazeutika eine viel komplexere Molekülstruktur auf und werden gentechnisch mit Hilfe von Zellen hergestellt. Von daher ist das vollständige „Kopieren“ eines Biopharmazeutikums nicht möglich. Biosimilars können – wie jedes andere Biopharmazeutikum auch – immer nur möglichst ähnlich einem sogenannten Referenzarzneimittel sein. Die EU hat bereits 2005 einen regulatorischen Pfad für solche Nachahmerprodukte biopharmazeutischer Arzneimittel aufgesetzt. Kernpunkt ist die Vergleichbarkeit zwischen dem Referenzarzneimittel (Erstanbieterprodukt) und dem Biosimilar in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit [ 1 ].